5 Tipps für eine rechtssichere Corona-Zeit

Darf ich die Geschichten für die Kinder zu Hause vorlesen? Darf ich die Geschichten aus dem Entenland (1 bis 6) oder Geschichten aus dem Zahlenland (1 bis 10) für die Kinder zu Hause als Video produzieren? Was ist erlaubt und was nicht?

Liebe Zahlenfreunde,

aufgrund des Corona-Infektionsschutzes bleiben viele Kinder zu Hause und können nicht an den Bildungsprojekten “Entdeckungen im Entenland” und “Entdeckungen im Zahlenland” teilnehmen. Trotzdem ist es für die Kinder zu Hause wertvoll, die Beschäftigung mit den Themen des Enten- und Zahlenlands lebendig zu halten.

Gerade zur Verwendung der Geschichten aus dem Entenland und Zahlenland erreichen uns Fragen, die wir hier beantworten möchten. Sowohl die Texte der Geschichten von Gerhard Preiß sowie auch die Bilder der Bilderbücher sind urheberrechtlich geschützt.

Tipp 1: Laden Sie grundsätzlich keine urheberrechtlich geschützten Inhalte auf Facebook, Youtube, Whatsapp oder vergleichbaren Social Media Plattformen hoch.

Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, Ton- oder Filmaufnahmen der Geschichten aus dem Zahlenland oder Geschichten aus dem Entenland oder Aufnahmen der in den Bilderbüchern enthaltenen Illustrationen auf Social Media Plattformen wie Youtube, Facebook, Whatsapp oder vergleichbaren Social Media Plattformen hochzuladen oder zu teilen. Die Betreiber dieser Plattformen sichern sich umfangreiche Rechte an allen Inhalten, die von Nutzern hochgeladen werden. Diese Rechte liegen jedoch im Falle der Geschichten von Gerhard Preiß exklusiv bei Zahlenland Prof. Preiß und können von Ihnen nicht an Dritte vergeben werden.

Tipp 2: Vorlesestunden für die eigene Kindergartengruppe sind möglich.

Sie können im Rahmen einer Online-Videokonferenz mit den Kindern Ihrer Kindergartengruppe und deren Eltern die Geschichten aus dem Enten- oder Zahlenland live vorlesen und auch die Bilder aus den Bilderbüchern dazu zeigen. Hierbei muss gewährleistet sein, dass die Vorlesestunde

  1. nicht-öffentlich ist und ausschließlich für die Kinder Ihrer eigenen Kindergartengruppe zugänglich ist. (Sie dürfen nur für die Kinder vorlesen, denen Sie im Normalfall auch im Kindergarten vorgelesen hätten.)
  2. nicht-kommerziellen, “persönlichen” Zwecken dient – hier im Sinne der berufsüblichen Pflichten als Erzieher/Lehrer*in. (Der Zweck des Vorlesens über das Internet darf sich nicht vom Vorlesezweck in der Kita unterscheiden.)

Tipp 3: Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Vorlesestunde für die Kinder als Video aufnehmen möchten.

„Kann ich meine Vorlesestunde auch aufnehmen und den Eltern als Video- oder Audiodatei zur Verfügung stellen?“

Für diesen Fall gelten auch die in Tipp 2 genannten Grundregeln sowie eine Kennzeichnungspflicht mit Urheber, Copyright und Produzent. Bitte beachten Sie daher folgende Punkte:

1. Wie gewährleisten Sie, dass die Audio-/Videodatei nur der Personengruppe zur Verfügung gestellt wird, die auch beim Vorlesen in der Kita dabei wäre?
  • Das Übermitteln der Datei über Social Media Kanäle wie Youtube, Facebook, Whatsapp ist nicht erlaubt. (siehe Tipp 1)
  • Das Übermittlen der Datei per E-Mail an die Eltern der Kindergartengruppe wäre erlaubt, ist jedoch aufgrund der voraussichtlichen Dateigröße nicht empfehlenswert bzw. möglich.
  • Möglich ist die Übermittlung über eine eigene, passwortgeschützte Internetplattform / Cloud, über die Ihr Bildungsträger interne Informationen und Ressourcen an geschlossene Nutzergruppen (Ihre Kindergruppe) weitergeben kann.
2. Informieren Sie die Eltern darüber, dass (grundsätzlich alle) Ihre Bildungsunterlagen nur für diese Kindergruppe bestimmt sind und nicht weitergegeben dürfen.
3. Die Audio-/Videodatei muss folgende Angaben enthalten:
  • Name und Urheber des Werks (Titel der Geschichte, Gerhard Preiß als Auto, Name des Illustrators) und das Copyright © Zahlenland Prof. Preiß,
  • die produzierende Person und Kita.

Bsp. “Hallo liebe Kinder, hier ist eure Anna Müller von der Kita Spatzennest in Oberstadt. Ich vermisse euch. Extra für euch, meine liebe Bären-Gruppe, lese ich eine Geschichte aus dem Zahlenland vor: Die Geschichte vom wundersamen Einerland von Gerhard Preiß. Ich wünsche euch viel Spaß.” (und Copyright im Abspann)

Siehe Tipp 5: Über den neuen Eltern-Service “Zahlenland online” können Sie den Kindern auch zu Hause die Zahlenlandgeschichten zur Verfügung stellen.

Tipp 4: Ausgewählte Malblätter aus “Mein Entenbuch” und “Mein Zahlenlandbuch” für zu Hause

Haben Sie die begleitenden Malblöcke „Mein Entenbuch“/„Mein Zahlenlandbuch“ für Ihre aktuelle Entenland-/Zahlenlandgruppe gekauft?

Abhängig vom aktuellen Stand Ihres Entenland-/Zahlenland-Projekts könnten Sie ausgewählte Blätter daraus auch nach Hause geben – z. Bsp. im Rahmen einer Abholstunde am Kita-Fenster. Da die Malblätter sich jedoch auf die vorhergehenden Aktivitäten und Erlebnisse in den Projekten beziehen, wird dies nur mit ausgewählten Blättern und etwas Begleitung für die Kinder sinnvoll sein. Bitte beachten Sie, dass für unsere Malblöcke „Mein Entenbuch“/“Mein Zahlenlandbuch“ keine Kopiererlaubnis besteht.

Siehe Tipp 5: Über den neuen Eltern-Service “Zahlenland online” können Sie den Kindern auch zu Hause ausgewählte Malblätter zur Verfügung stellen.

Tipp 5: Unterlagen für die Kinder zu Hause / Neuer Eltern-Service “Zahlenland online”

Auf “Zahlenland online” haben wir einige Inhalte aus den “Entdeckungen im Zahlenland” für die Kinder zu Hause ausgewählt und stellen diese im Rahmen eines Abonnements für Bildungsinstitutionen und ihre Kinder zu Hause oder vor Ort zur Verfügung.

Weitere Unterlagen für “Homeschooling”/”Lernpakete” finden Sie in der Rubrik “Homeschooling/Lernpakete” auf www.zahlenland-shop.de.

Kontakt

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn noch einen Frage offen geblieben ist. Wir freuen uns auch über Anregungen, was wir Ihnen für Ihre Arbeit mit den Projekten Entdeckungen im Zahlenland und Entdeckungen im Entenland noch nützliches zur Verfügung stellen könnten.

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