Fortbildungen zur Umsetzung der Bildungskonzeption des Landes Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern stehen Ihnen selbstverständlich alle unsere Seminartypen als Inhouse-Schulung oder Teamtag zur Verfügung. Alle offen ausgeschriebenen Seminartermine können Sie in unserem Seminarkalender recherchieren.

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Anerkennung unserer Fortbildung in Bezug auf das vom Bildungsministerium in Mecklenburg-Vorpommern konzipierte Curriculum zum Bildungsplan:

Fortbildungen zu Modul 2 “Bildungs- und Erziehungsbereiche”

Die Fortbildungen von Zahlenland Prof. Preiß können in Mecklenburg-Vorpommern als “Fortbildung nach dem Curriculum zur Umsetzung der ‘Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern’ (Teil II Curriculum)” (externer Link) anerkannt werden.

Der Antragsstellung kann entweder durch einen Kita-Träger oder einen staatlich anerkannten Weiterbildungsträger des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgen. Zahlenland Prof. Preiß selbst ist entsprechend nicht antragsberechtigt.

Wie läuft die Anerkennung ab?

  1. Anzeige durch den Träger:
    Der Träger der Kindertageseinrichtung oder der staatliche Weiterbildungsanbieter zeigt dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an, zu welchem Modul/Schwerpunkt er die Durchführung einer Fort- und Weiterbildung nach dem Landes-Curriculum plant. Zudem bestätigt dieser Träger, dass die verbindlichen Qualitätsstandards eingehalten werden. Wir stellen Ihnen die Unterlagen zu unseren Fortbildungen zur Verfügung, die Sie zur Antragsstellung von uns brauchen. Bitte fordern Sie diese beim Zahlenlandbüro an.
  2. Evaluierung in der Fortbildung:
    Die Fortbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer beurteilen die Fortbildung durch einen Evaluationsbogen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Auswertung der Evaluationsbögen wird dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur innerhalb von 14 Tagen zugesendet.
  3. Das Ministerium prüft:
    Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen durch das Ministerium bestätigt dieses die Teilnahme an einer “Fortbildung zur Bildungskonzeption entsprechend der verbindlichen Qualitätsstandards des Landes Mecklenburg-Vorpommern (§ 11a Absatz 4 KiföG M-V)”.

Inhalte

Unsere Fortbildungen betreffen vorrangig folgende Module des Landes-Curriculums:

  • Modul 2 “Bildungs- und Erziehungsbereiche”
    • 2 .1 Die Bildungs- und Erziehungsbereiche als Schlüssel zum Kompetenzerwerb, mind. 16 Unterrichtseinheiten
    • 2 .2 Verknüpfung der Bildungs- und Erziehungsbereiche als Grundlage des ganzheitlichen Lernens, mind. 16 Unterrichtseinheiten
  • mit vielfältigen Bezügen zu Modul 1 “Das Fundement”: 1 .5 Frühpädagogische Bildung”

Die praktischen Aktivitäten beziehen sich vor allem auf die Bildungs- und Erziehungsbereiche “Elementares mathematisches Denken” und “(Inter)kulturelle und soziale Grunderfahrungen/Welterkundung und naturwissenschaftliche Grunderfahrung”. Gemäß des Grundprinzips “Ganzheitlichkeit” werden diese Bildungsbereiche als untrennbar verbunden mit den Bildungsbereichen “Kommunikation, Sprechen und Sprache(n)”, “Musik und ästhetische Gestalten ” und “Bewegung” angesehen und behandelt.

Zeitlicher Umfang

Unser Fortbildungsangebot besteht aus 7 Seminartypen mit je 8 Unterrichtseinheiten. Aus diesem Angebot können Sie die für Ihre Fortbildung passenden Schwerpunkte auswählen und ggf. miteinander kombinieren. Der mögliche zeitliche Umfang beträgt entsprechend 8 bis 56 Unterrichtseinheiten.

PDF-Download: Seminare im Überblick

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Das Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) erteilte dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Auftrag nach Formulierung verbindlicher Standards für die Aus-, Fort- und Weiterbildung auf der Grundlage der Bildungskonzeption. Die Standards wurden im “Konzept für die Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflegepersonen zur Implementierung der „Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern.” festgeschrieben. Download auf der Seite: https://www.bildung-mv.de/fruehkindliche-bildung/bildungskonzeption-fuer-0-bis-10jaehrige/   [Stand: 2.2.2020]

Fachkräfte in Kindertagesstätten haben jährlich mind. drei der fünf Tage und Tagespflegepersonen mind. 16 der 25 Stunden jährlich für Fort- und Weiterbildungen nach diesem Fortbildungskonzept zu absolvieren. Die Träger der Kindertageseinrichtungen weisen dies gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach.

Die Beteiligung des Landes an der Finanzierung der Fort- und Weiterbildung ist an die Einhaltung der verbindlichen Standards entsprechend § 11a Absatz 4 KiföG M-V (§ 5 Qualitätsstandards) gebunden. Die Standards werden stichprobenartig überprüft.